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Bremsen fuer

Ein Herz für Katzen

Ein Urteil, das Tierfreunde freuen dürfte:

Innerhalb einer Ortschaft ist es Autofahrern zukünftig auch gesetzlich erlaubt, für Katzen ABRUPT zu bremsen, falls diese unverhofft über die Straße laufen.

Das zumindest erklärte das Landgericht Paderborn (Az.:5 S 181/00) und zeigte sich damit ausgesprochen katzenfreundlich. Die Begründung war kurz und bündig:

In geschlossenen Ortschaften muss jeder mit Tieren auf der Strasse rechnen,

das gilt auch für nachfolgende und ausgebremste

Verkehrsteilnehmer.

Wir finden das ist mal eine gute Nachricht und wünschen uns, daß dieses Urteil für ganz Deutschland gelten werde.

Liebe Tierfreunde bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie diesbezüglich Neuigkeiten erfahren.

Es dürfen uns gerne Richter und Anwälte dazu eine Antwort geben, wir freuen uns auf jede Nachricht.

Die Vorstandschaft

Zukunft für Tiere

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